Schachverband Rheinland e.V.

T u r n i e r o r d n u n g

 

Stand: 12. September 2009

 

 

 

Vorwort

Es ist unmöglich, alle Fälle, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Wettkampfsports auftreten können, zu reglementieren. Deshalb sollte die sportliche Fairness oberstes Prinzip für jeden Schachspieler sein. Er sollte bei der Ausübung seines Wettkampfsports immer den Gesichtspunkt der Partnerschaft in den Vordergrund stellen.

 

 

 

 

I   Spielbetrieb

 

1.      Im Schachverband Rheinland e.V. (SVR) werden folgende Turniere regelmäßig ausge­tragen:

 

          1.1    Einzelmeisterschaft der Herren

          1.2    Einzelmeisterschaft der Damen

          1.3    Einzelmeisterschaft der Senioren

          1.4    Mannschaftsmeisterschaft

          1.5    Einzel-Pokalmeisterschaft (Dähne-Pokal)

          1.6    Einzelmeisterschaft Blitzschach

          1.7    Einzelmeisterschaft Schnellschach

          1.8    Mannschaftsmeisterschaft Blitzschach

1.9        Einzelmeisterschaft der Senioren im Schnellschach

 

2.      Den Jugendspielbetrieb regelt eine eigene Jugend-Spielordnung.

 

3.      Das Spieljahr beginnt am 1.9. eines Jahres und endet am 31.8. des folgenden Jahres.

 

 


II   Spielberechtigung

 

1.      Zu allen Meisterschaften sind nur Spieler zugelassen, die ordentliches Mitglied eines Vereins im SVR sind; ausgenommen: das Hauptturnier gem. IV.2

 

2.      Bei Mannschaftskämpfen dürfen pro Mannschaft maximal zwei Spieler eingesetzt werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen. Spieler, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, fallen nicht unter diese Regelung und können mit Genehmigung des SVR-Spielleiters eingesetzt werden. Diese Genehmigung gilt für die Dauer der Saison, in der sie ausgestellt wurde. Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen für einen deutschen Verein spielberechtigt waren, davon mindestens drei Jahre als Jugendliche, sind deutschen Spielern gleich­gestellt. Bei zehnjähriger ununterbrochener Spielberechtigung für einen deutschen Verein ist die dreijährige Jugendspielzeit nicht erforderlich, sofern der Spieler nach den Bestimmungen der FIDE bei offiziellen FIDE-Mannschaftswettbewerben für den DSB spielberechtigt ist. Die Berechtigung der Inanspruchnahme der Gleichstellungsrege­lung ist mit jeder Meldung unaufgefordert nachzuweisen. Über Ausnahmefälle entschei­det der Vorstand des SVR.

 

3.      Jeder Spieler kann während eines Spieljahres nur für einen Verein im DSB Mann­schaftsmeisterschaftskämpfe bestreiten und nur an offiziellen Meisterschaften der diesem Verein übergeordneten Organisationen teilnehmen; Ausnahme: die Gastspiel­regelung bei der Deutschen Frauen-Mannschaftsmeisterschaft.

 

4.      Für jeden Spieler muss eine gültige Spielberechtigung vorhanden sein. Alles Nähere über Ausstellung, Verbleib, Änderungen bei Vereinswechsel u.a.m. regelt die Spielbe­rechtigungsordnung.

 

 

 

 

 

 

III   Spielweise und Spielregeln

 

1.      Die Spielregeln des Weltschachbundes FIDE sowie die TO des Schachbundes Rheinland-Pfalz bilden einen Bestandteil dieser TO und sind dann anzuwenden, wenn diese TO nichts anderes vorsieht.

 

2.      Ändert die FIDE ihre Regeln bzw. Bestimmungen, dann sind diese Änderungen mit Einführung im DSB anzuwenden.

 

3.      Bei allen unter I.1 genannten Turnieren obliegt die Turnierleitung dem Spielleiter SVR bzw. einem von ihm beauftragten Turnierleiter (TL). Für die Durchführung des Turniers I.1.9 gilt der Referent für Seniorenschach als beauftragt.

 

4.      Die Leitung von Mannschaftskämpfen gemäß I.1.4 erfolgt durch einen geeigneten Wettkampfleiter (WKL), der vom Gastgeber benannt wird; der Spielleiter SVR kann einen neutralen WKL mit der Wettkampfleitung beauftragen.

 

5.      Den unter III.3 und III.4 genannten Aufsichtsinstanzen obliegt generell die Verantwor­tung über einen geordneten, reibungslosen und sportlichen Ablauf der Kämpfe. Sie wachen über die Einhaltung der Spielregeln und der Bestimmungen dieser TO und sorgen dafür, dass Entscheidungen, die sie getroffen haben, durchgesetzt werden. Im Falle der Verletzung der Spielregeln oder der TO-Bestimmungen stellen sie die erste Spruchinstanz dar.

 

6.      Die Paarungen in allen Turnieren erfolgen durch Auslosung. Die Auslosung für Mann­schaftskämpfe gemäß I.1.4 erfolgt für zwei Jahre, wobei im zweiten Jahr das Heimrecht wechselt. Spielen in der gleichen Klasse oder Gruppe Spieler oder Mannschaften des gleichen Vereins, so haben sie in der ersten Runde bzw. in den ersten Runden gegen­einander zu spielen (Ausnahme: Turniere, die nach Schweizer System ausgetragen werden).

 

7.      Die Bedenkzeit beträgt, soweit in den folgenden Abschnitten nicht anders geregelt:

          2 Stunden für 40 Züge. Nach der ersten Zeitkontrolle erhält jeder Spieler für die verbleibenden Züge eine weitere Stunde zu seiner vorhandenen Restbedenkzeit hinzugefügt.
Die Gesamtspieldauer beträgt maximal sechs Stunden ohne zwischenzeitliche Unterbrechung.

 

          Für die jeweilige Restspielzeit gilt Artikel 10 der FIDE-Regeln (Endspurtphase).

 

8.             In den Turnieren gem. I 1.1 – 1.5 gilt: Eine Partie ist für denjenigen Spieler verloren, der mit mehr als einer Stunde Verspätung am Brett erscheint. Die Wartefrist läuft ab Beginn der festgesetzten Spielzeit.

 

9.      Sofern in den folgenden Abschnitten nicht anders geregelt, gilt für alle Einzelturniere: Erreichen zwei oder mehrere Spieler Punktgleichheit, entscheidet für die Reihenfolge des Turnierstandes die Sonneborn-Berger Wertung für Rundenturniere, als Feinwer­tung wird anschließend die Anzahl der Siege herangezogen. Bei Schweizer-System-Turnieren gilt die Buchholz-Wertung, anschließend die Feinwertung (in der Reihen­folge Sonneborn-Berger, dann Anzahl der Siege). Ergibt sich erneut Gleichstand, wird eine Tie-Break Blitzpartie gespielt. Hierbei erhält Weiß sechs Minuten auf der Uhr und muss gewinnen; Schwarz erhält fünf Minuten auf der Uhr und es reicht ein Remis zum Gesamtsieg.

 

10.    Bei allen Turnieren gilt:

Das Spiellokal muss eine ausreichende Größe haben, so dass die Spieler genügend Platz zum Spielen und zur Bewegung haben. Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein; die Lichtquellen dürfen nicht blenden. Die Temperatur im Spielsaal soll mindestens 19 Grad Celsius betragen. Im Spielsaal muss Ruhe herrschen. Es dürfen keine störenden Geräusche aus Nebenräumen eindringen. Die Versorgung der Spieler und des Schiedsrichters mit nichtalkoholischen Getränken muss sichergestellt sein.
Im Turniersaal darf nicht geraucht werden.

 

 


IV   Einzelmeisterschaft

 

1.      Die Einzelmeisterschaft wird jährlich in der Zeit vor Ostern in folgenden Klassen ausgetragen:

          - Meisterturnier A (MTA)

          - Meisterturnier B (MTB)

          - Meisteranwärterturnier (MAT)

          - Hauptturnier (HT)

 

2.      Das Meisterturnier A wird als Rundenturnier mit 10 Teilnehmern gespielt.

          Spielberechtigt sind:

          - die Plätze 1 - 7 des Vorjahres                                                                     (7)

          - der Dähnepokalsieger SVR (bei Verzicht dessen Endspielgegner)      (1)

          - die Plätze 1 und 2 des Meisterturniers B des Vorjahres                          (2)

          Das Meisterturnier B wird als Rundenturnier mit 10 Teilnehmern gespielt.

          Spielberechtigt sind:

          - die Plätze 3, 4, 5 und 6 des Vorjahres                                                        (4)

          - die Plätze 8, 9 und 10 des vorjährigen MTA                                              (3)

          - der U18-Meister (bei Verzicht der U18-Vizemeister)                               (1)

          - zwei Aufsteiger aus dem Meisteranwärterturnier                                      (2)

          Das Meisteranwärterturnier wird in zwei Gruppen als Rundenturnier mit jeweils 10   Teilnehmern gespielt. Spielberechtigt sind:

          - die Plätze 7, 8, 9 und 10 des vorjährigen MTB                                          (4)

          - die Plätze 2, 3, 4 und 5 des vorjährigen MAT                                            (8)

          - die jeweiligen Bezirksmeister                                                                      (4)

          - vier Aufsteiger aus dem vorjährigen Hauptturnier                                      (4)

Freie Plätze werden vom Spielleiter SVR im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden SVR nachbesetzt (zum Verfahren siehe Anhang 1 zur TO).

 

Im Hauptturnier werden sieben Runden im Schweizer System gespielt. Spielberechtigt sind alle Spieler/innen, die eine gültige Spielerlaubnis besitzen. Aufstiegsberechtigt sind nur Mitglieder von Vereinen des SVR.

 

3.      Vorberechtigte Spieler werden nach Möglichkeit vom Spielleiter SVR eingeladen. Sie müssen bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Turniere dem Spielleiter SVR mitteilen, ob sie ihre Startberechtigung wahrnehmen. Danach kann der Spielleiter freie Plätze nachbesetzen.

Anträge auf Freiplätze sind ebenfalls bis spätestens sechs Wochen vor Turnierbeginn an den Spielleiter zu richten.

Sollte ein Start- oder Reuegeld für die vorgenannten Turniere erhoben werden, gilt die Anmeldung erst nach Eingang des Geldes auf dem Konto, das in der Ausschreibung angegeben ist.

 

4.      Ein Pausieren vorberechtigter Spieler ist nicht zulässig. Wer pausiert, verliert seine Vorberechtigung.

 

5.      Erreichen zwei oder mehrere Spieler Punktgleichheit, so gilt die Regelung gem. III.8.

 

6.      Handelt es sich bei dem Gleichstand um die Entscheidung über einen Qualifikations­platz (Auf- oder Abstieg), so ist bei zwei Spielern ein Stichkampf über zwei Partien, bei mehreren Spielern ein einrundiges Turnier auszutragen. Ergibt sich auch hiernach Gleichstand, so entscheidet die Regelung III.8.

 

7.      Der Sieger des MTA erhält den Titel "SVR-Meister 20..". Er vertritt ggf. mit den Nächst­platzierten den SVR auf der Ebene des SBRP.

 

 

V   Einzelmeisterschaft der Damen

 

1.      Die Einzelmeisterschaft der Damen wird parallel zur Einzelmeisterschaft in sieben Runden ausgetragen. Voraussetzung ist eine Mindestteilnehmerzahl von acht Spieler­innen. Wird diese Zahl nicht erreicht, so gilt die bestplatzierte Spielerin des HT der Einzelmeisterschaft als Damenmeisterin.

 

2.      IV Abs. 3, 5, 6 und 7 finden analog Anwendung.

 

3.      Spielberechtigt sind alle Spielerinnen, die eine gültige Spielberechtigung für einen Verein des SVR besitzen.

 

 

VI   Einzelmeisterschaft der Senioren

 

1.      Die Einzelmeisterschaft der Senioren wird parallel zur Einzelmeisterschaft in sieben Runden ausgetragen. Voraussetzung ist eine Mindestteilnehmerzahl von acht Spielern. Wird diese Zahl nicht erreicht, so gilt der bestplatzierte Spieler des HT der Einzel­meisterschaft als Seniorenmeister.

 

2.      IV Abs. 3, 5, 6 und 7 finden analog Anwendung.

 

3.      Spielberechtigt sind alle Spieler/innen, die bis zum 31.12. des betreffenden Kalender­jahres das 60. Lebensjahr (Herren) bzw. das 55. Lebensjahr (Damen) vollendet haben. Sie müssen eine gültige Spielberechtigung für einen Verein des SVR besitzen.

 

 

VII   Mannschaftsmeisterschaft

 

1.      Die Mannschaftsmeisterschaft wird jährlich in einer Klasse zu zwei Staffeln mit je 10 Mannschaften durchgeführt. Die Bezeichnung lautet Rheinlandliga Staffel I bzw. Rheinlandliga Staffel II.

 

2.      Die Staffel I umfasst das Gebiet der Schachbezirke Rhein-Ahr-Mosel und Trier. Die Staffel II umfasst das Gebiet der Schachbezirke Rhein-Nahe und Rhein-Westerwald.

 

3.      Die jeweiligen Staffelsieger steigen in die nächsthöhere Klasse (Schachbund Rheinland-Pfalz) auf. Bei Verzicht geht die Berechtigung jeweils auf den Nächst­platzierten über.

 

4.      Aus jeder Staffel steigt mindestens eine Mannschaft ab, und zwar der Tabellenletzte. Der Abstieg weiterer Mannschaften richtet sich nach dem Abstieg der nächsthöheren Klasse.

 

5.      Die Bezirke melden je einen Aufsteiger zur Rheinlandliga.

 

6.      Freie Plätze werden vom Vorstand SVR nachbesetzt.

 

7.      Die vom Spielleiter festgelegten Spieltermine sind grundsätzlich verbindlich. In beider­seitigem Einverständnis ist eine Verlegung möglich, die der Genehmigung des Spiel­leiters bedarf. Der Spielleiter kann wegen Länderkämpfen oder ähnlichen Anlässen die Begegnung verlegen.

Die Antragsfrist hierzu beträgt vier Wochen vor dem festgesetzten Termin.

 

8.      Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnen die Wettkämpfe sonntags um 10 Uhr. Mit Ausnahme der letzten Runde kann der reisende Verein bis eine Woche vor dem Kampf verlangen, dass der Spielbeginn bis 11 Uhr hinausgeschoben wird. Der Spielleiter ist zu informieren.

 

9.      Die Vorverlegung eines Wettkampfes oder einzelner Partien bedarf der Genehmigung des Spielleiters und ist spätestens drei Tage vor dem vorgesehenen Termin zu bean­tragen. Das Nachspielen von Einzelpartien ist nicht gestattet.

 

10.    Der Spielleiter kann Wettkämpfe nachholen lassen.

 

11.    Die Wettkämpfe werden einrundig jeder gegen jeden ausgetragen. Die letzte Runde soll zentral an einem Ort gemeinsam gespielt werden.

 

12.    Zur MM sind nur Vereinsmannschaften bzw. Mannschaften von Spielgemeinschaften zugelassen. Sie bestehen aus 8 Vereinsmitgliedern bzw. Mitgliedern der Vereine, die die Spielgemeinschaft bilden. Die Spielgemeinschaft muss dem Vorstand SVR recht­zeitig mitgeteilt und von diesem genehmigt werden.

 

13.    Eine Mannschaft gilt nach Einsatz der Hälfte ihrer Spieler als angetreten.

 

14.    Die schriftliche Meldung einer Mannschaft hat bis zu dem vom Spielleiter angegebenen Termin namentlich in der Reihenfolge der acht Stammspieler und bis zu 12 Ersatzspie­lern zu erfolgen. Nach diesem Termin kann die Mannschaftsaufstellung nicht mehr geändert werden.

 

15.    Die Brettfolge darf gegenüber der Reihenfolge - einschließlich der Ersatzspieler - jeweils nicht um mehr als einen Platz verändert werden. Fehlt ein Spieler, so müssen die Ersatzspieler unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Ein Offenlassen einzelner Bretter ist nicht zulässig. Tritt ein Spieler nicht an, so hat sein Verein eine Geldbuße zu zahlen.

Die jeweils acht Stammspieler einer Mannschaft dürfen nicht in tiefer spielenden Mann­schaften spielen. Die Rangfolge in tieferen Mannschaften hat keinen Einfluss auf die Rangfolge 9 bis 20.

Die Ersatzspieler aus unteren Mannschaften dürfen nur für eine höhere Mannschaft, nicht aber für mehrere höhere Mannschaften eingesetzt werden.

Stammspieler dürfen nur in einer Mannschaft als Stammspieler gemeldet sein und dürfen für die jeweilige Spielsaison nur in ihrer Mannschaft und maximal dreimal in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden. Bei Entscheidungsspielen um den Auf- oder Abstieg sind weitere Einsätze zulässig.

Spieler, die zu Saisonbeginn in ihrer Mannschaft (bei Mehrfachmeldung gilt die tiefste als ihre Mannschaft) als Ersatzspieler (Stammersatz) und des Weiteren in keiner anderen Mannschaft als Stammspieler gemeldet sind dürfen je Spielsaison nur in ihrer Mannschaft und maximal dreimal in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden. Bei Entscheidungsspielen um den Auf- oder Abstieg sind weitere Einsätze zulässig.

 

16.    Werden nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt, wird der Mannschaftskampf für die betreffende Mannschaft mit 0:8 Brettpunkten und 0:2 Mannschaftspunkten als verloren gewertet. Bei fehlerhafter Brettfolge haben die Spieler vom falsch besetzten Brett an ihre Partie verloren.

 

17.    Hat ein Spieler an einem Tag bereits ein Spiel in einer Mannschaft im Bereich des DSB begonnen, ist er auf SVR-Ebene an diesem Tag nicht mehr spielberechtigt.

 

18.    Für Vereine, die mit Mannschaften sowohl in den Bundesligen als auch im SVR spielen, gilt folgende Besonderheit: Wird ein Spieler einer unteren Mannschaft mehr als zweimal als Ersatz in den Bundesligen nominiert, ist er auf SVR-Ebene nicht mehr spielberechtigt. Im Sinne dieser Regelung gelten die ersten 8 Spieler der höheren Mannschaft als Stammspieler dieser; sie dürfen nur in der höheren Klasse eingesetzt werden.

 

19.    Der Rang der Mannschaft eines Vereins ist zu Beginn des Spieljahres durch Verwen­dung römischer Ziffern zu bezeichnen.

 

20.    Der gastgebende Verein ist verpflichtet, zu allen Kämpfen ausreichendes Spiel- und Schreibmaterial sowie Schachuhren zu stellen. Gibt es Schwierigkeiten wegen fehlen­den Materials, geht das immer zu Lasten des Ausrichters.

 

21.    Der gastgebende Verein benennt einen Wettkampfleiter (WKL) gemäß 7.24. Zum WKL sollte kein Spieler benannt werden. Ist er dennoch gleichzeitig Spieler, geht seine Inan­spruchnahme nicht zu Lasten seiner Bedenkzeit. Er ist deshalb berechtigt, in solchen Fällen seine Uhr anzuhalten.

 

22.    Der Wettkampfleiter (WKL) nimmt nachstehende Aufgaben zweckmäßig in folgender Reihen­folge wahr:

1. Feststellung der Turnierbereitschaft (Vorhandensein und Gebrauch der Bretter, Uhren, Notationen, Spielberichtsformulare).

2. Aufforderung an die Mannschaftsführer, die Mannschaftsaufstellungen bekannt zu geben.

3. Kontrolle der Aufstellungen und der Spielberechtigungen.

4. Verlesen der vollständigen Mannschaftsaufstellungen und Zuweisung der Bretter.

5. Hinweis auf Artikel 12.2 der FIDE-Regeln (bzgl. Mobiltelefonen).

6. Freigabe der Bretter und pünktliches Anstellen der Uhren.

7. Zeitnahme bei der den Kampfbeginn verzögernden Mannschaft (Zeitnahme ist auch bei beiden Mannschaften und auch zeitungleich möglich).

8. Überwachung des turnierordnungsgerechten Verhaltens der Spieler und Entschei­dung über Proteste und sonstige Probleme.

9. Anfertigung und Unterzeichnung eines Spielberichts über den Kampfverlauf (Namen der Spieler und Spielberechtigungs- bzw. Ordnungsnummern, Einzelergebnisse, Gesamtergebnis, Proteste, besondere Vorkommnisse). Der Spielbericht ist bis zum Ablauf der Protestfrist aufzubewahren.

10. Telefonische Meldung des Gesamtergebnisses und der Einzelergebnisse am Abend des Spieltages bis 18.30 Uhr an den Spielleiter SVR oder eine von ihm benannte Ansprechstelle.

 

Verstöße des WKLs gegen die vorgenannten Punkte sind ggf. mit einem Bußgeld gem. XII zu ahnden. Zahlungsschuldner ist der Verein, der den WKL stellt.

 

23.    Jede Mannschaft benennt dem WKL einen Mannschaftsführer. Dessen Aufgaben sind:

          1. Das Aufstellen der Mannschaft

2. Wahrnehmung des Rechts, seine Spieler zur Fortsetzung des Kampfes oder Annah­me eines Remisvorschlages zu ermahnen und zur Abgabe eines Remisangebotes raten zu dürfen.

          3. Mitunterzeichnung des Spielberichts.

 

24.    Der gastgebende Verein hat an den Brettern mit gerader Zahl "Weiß".

 

25.    Die Wertung der Kämpfe erfolgt nach Wettkampf- und Brettpunkten. Eine Mannschaft, die mehr Partien gewonnen hat als die andere, erhält zwei Mannschaftspunkte. Die andere Mannschaft erhält null Mannschaftspunkte. Haben beide Mannschaften gleich viel Partien gewonnen, erhält jede einen Mannschaftspunkt. Brettpunkte sind die Summe der von jeder Mannschaft erreichten Einzelergebnisse.

 

26.    Bei Wettkampf- und Brettpunktgleichheit nach Turnierschluss wird, sofern es sich um den Auf- oder Abstieg handelt, ein Stichkampf oder ein einrundiges Turnier ausgetra­gen. Endet der Stichkampf unentschieden, so gilt für diesen Stichkampf die Berliner Wertung. Bei erneutem Gleichstand wird mit vertauschten Farben ein Blitz-Stichkampf ausgetragen, der bei erneutem Gleichstand bis zur Entscheidung wiederholt wird.

Wenn bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten in der Brettwertung einer der betrof­fenen Mannschaften Punkte aus einem kampflosen 8:0 Gewinn enthalten sind, werden sowohl diese Brettpunkte als auch die von der punktgleichen Mannschaft gegen den betreffenden Gegner erzielten Brettpunkte gestrichen.

 

27.    Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der TO werden die Partien der Schuldigen als verloren gewertet. Nichtantritt wird mit 0:2 Wettkampfpunkten und 0:8 Brettpunkten gewertet, ebenso Absprachen, die darauf abzielen eine Auseinandersetzung am Brett zu umgehen.

 

28.    Vereine, deren Mannschaften während des Spieljahres mehrmals nicht antreten, machen sich eines groben, vorsätzlichen Verstoßes gegen die TO und die guten Sitten im Schachsport schuldig. Tritt eine Mannschaft zum zweiten Mal nicht an, wird sie von den weiteren Runden ausgeschlossen. Alle bis dahin gespielten Kämpfe werden annulliert.

 

29.    Für Dritte, die durch Wertung nach VII.17, VII.28 oder VII.29 geschädigt werden, entstehen keine Rechtsansprüche.


VIII   Einzelpokalmeisterschaft (Dähne-Pokal)

 

1.      Die Pokalmeisterschaft wird jährlich im KO-System ausgetragen.

2.      Spielberechtigt sind:

          a)  der Titelverteidiger

          b)  je ein Vertreter der vier Schachbezirke

 

3.      Planung, Termingestaltung und Durchführung obliegt dem Spielleiter SVR.

 

4.      Der Gastgeber soll einen erfahrenen WKL stellen.

 

5.      Der Gastgeber hat dem Gegner das Spiellokal (evtl. nebst Wegbeschreibung) so recht­zeitig mitzuteilen, dass die Austragung nicht gefährdet wird. In der Regel soll der Geg­ner acht Tage vor dem Spieltermin im Besitz der Nachricht sein.

 

6.      Der Gast führt die weißen Steine.

 

7.      Endet die Partie unentschieden, wird anschließend eine Schnellpartie (Bedenkzeit 20 Min. je Spieler) mit umgekehrter Farbverteilung gespielt.

 

8.      Ergibt sich danach erneut Gleichstand, werden zwei Blitzpartien gespielt.

          Ergibt sich danach erneut Gleichstand, findet die Regelung des letzten Satzes Anwen­dung.

 

9.      Der Gastgeber meldet das Ergebnis dem Spielleiter.

 

10.    Der Turniersieger erhält den Titel "Rheinland-Pokalmeister 20.." und vertritt den SVR auf Landesebene.

 

 

IX   Einzelmeisterschaft Blitzschach

 

1.      Die Einzel-Blitzmeisterschaft wird  alljährlich ausgetragen.

 

2.      Sie ist für alle Spieler/innen gemäß II.1 offen.

 

3.      Mit der Anmeldung ist ein Startgeld gem. FO SVR zu zahlen.

 

4.      Je nach Teilnehmerzahl wird in Vor-, Zwischen- und Endrunde gespielt.

 

5.      Der Turniersieger erhält den Titel "Rheinland-Blitzmeister 20..". Er vertritt mit den    Nächstplatzierten den SVR auf Landesebene.

 

6.      Bei Punktgleichheit auf den Plätzen 1 und den Qualifikationsplätzen entscheidet:

a) bei zwei Spielern ein Stichkampf über zwei Blitzpartien, bei erneutem Gleichstand entscheidet die nächste Gewinnpartie.

b) bei mehreren Spielern ein einrundiges Turnier, das bei erneutem Gleichstand wiederholt wird bzw. in a) übergeht.

 

 


X   Einzelmeisterschaft Schnellschach

 

1.      Die Einzelmeisterschaft im Schnellschach wird alljährlich ausgetragen. Sie ist für alle Spieler/innen gemäß II.1 offen.

 

2.      Es werden 9 Runden im Schweizer System gespielt. Die Bedenkzeit beträgt 20 min. je Spieler und Partie.

 

3.      Mit der Anmeldung ist ein Startgeld gem. FO SVR zu zahlen.

 

4.      Der Sieger erhält den Titel "Rheinlandmeister 20.. im Schnellschach". Er vertritt mit den Nächstplatzierten den SVR auf Landesebene.

 

 

XI   Mannschaftsmeisterschaft Blitzschach

 

1.      Die Mannschaftsblitzmeisterschaft wird alljährlich ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften aus Vereinen oder Spielgemeinschaften des SVR.

 

2.      Die Bestimmungen gem. II, III, VII und IX finden Anwendung, sofern im Folgenden nichts anderes vorgesehen ist.

 

3.      Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern und einem Ersatzspieler, die vor Turnier­beginn in festgelegter Reihenfolge gemeldet werden müssen. Der Ersatzspieler kann unter Aufrückung der Mannschaft nur an Brett vier eingesetzt werden. Ein Tauschen ist nicht zulässig.

 

4.      Es wird im Rundensystem gespielt; der Spielleiter SVR kann je nach Anzahl der Mannschaften in Hin- und Rückrunde spielen lassen.

 

5.             Der Turniersieger erhält den Titel "Mannschaftsblitzmeister Schachverband Rheinland 20.." und vertritt zusammen mit den nächstplatzierten Mannschaften den SVR auf Landesebene.

 

XII   Einzelmeisterschaft der Senioren im Schnellschach

 

1.             Die Einzelmeisterschaft der Senioren im Schnellschach wird alljährlich

ausgetragen. Spielberechtigt sind alle Spieler/innen, die bis zum 31.12. des

betreffenden Kalenderjahres das 60. Lebensjahr (Herren) bzw. das 55.

Lebensjahr (Damen) vollendet haben. Sie müssen eine gültige Spielberechtigung für einen Verein des SVR besitzen.

 

2.             Es werden 7 Runden im Schweizer System gespielt. Die Bedenkzeit beträgt 20

Min. je Spieler und Partie.

 

3.             Der Sieger des Turniers erhält den Titel „Rheinlandmeister 20.. der Senioren im

Schnellschach“.

 

4.      Alles Nähere (Meldefrist, Startgeld, Reuegeld usw.) wird im Verbandsorgan

          veröffentlicht.


XIII  Ahndung von TO-Verstößen (Bußen, Sperren)

 

1.      Der Spielleiter SVR ist verpflichtet, Verstöße gegen die TO sowie Regelwidrigkeiten neben den wertungstechnischen Bestimmungen zu Partien und Wettkämpfen auch nach den Bestimmungen dieses Paragraphen durch Bußen zu ahnden.

 

2.      Bei vorliegenden triftigen Gründen (Verstöße gegen die TO, unsportliches Verhalten, Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen) können Einzelspieler und Vereine wie folgt bestraft werden:

- Verweis

 

- Verwarnung

 

- Verlusterklärung von Partien

 

- Geldbußen bis zu Euro 150,00 insbesonders für

 

a) unvollständige oder verspätete Berichterstattung

Euro  10,00

b) dito nach Erinnerung oder im Wiederholungsfall jeweils weitere

Euro  25,00

c) Aufstellen eines in der betreffenden Klasse oder Mannschaft nicht oder nicht mehr spielberechtigten Spielers

Euro  25,00

d) nicht ausreichend begründeter Nichtantritt während eines Einzel­turniers

Euro  37,50

e) Nichtantritt eines Spielers zu einem Mannschaftskampf (offene Bretter)

Euro  15,00

f) Manipulation des Spielberichts

Euro  75,00

g)  Nichtantreten zu einem Mannschaftskampf

Euro 100,00

f) Zurückziehen einer Mannschaft während der Spielzeit

Euro 150,00

- Sperre

 

 

3.      Die Festsetzung einer Strafe/Buße ist dem Betroffenen oder Verein und dem Schatzmeister des SVR mitzuteilen; gegen die Festsetzung ist Protest zulässig. Der Protest hat keine aufschiebende Wirkung; die Buße ist innerhalb der Protestfrist zu zahlen. Geschieht dies nicht, ist der Betroffene zu mahnen. Bei der ersten Mahnung wird automatisch ein Säumniszuschlag von 10 % der verhängten Buße fällig, mindestens jedoch 5 Euro. Wird eine zweite Mahnung erforderlich, werden zusätzlich weitere 20 % der verhängten Buße fällig, mindestens jedoch 10 Euro.

Die zweite Mahnung ist dem Spieler bzw. dem Vereinsvorsitzenden per Einschreiben   zuzustellen. Erfolgt auch keine Zahlung bis zum Termin der zweiten Mahnung, kann der Spielleiter den Spieler oder den betreffenden Verein vom Spielbetrieb ausschließen. Der Ausschluss ist mit einer Verdoppelung des bis dahin aufgelaufenen Bußgeldes und der Mahngebühren verbunden. Die Aufhebung des Ausschlusses erfolgt frühestens vier Wochen nach Eingang der Zahlung über den verdoppelten Betrag.

 

4.      Für Proteste und Spruchverfahren stehen folgende Instanzen zur Verfügung:

A: bei allen außer den unter B: aufgeführten Turnieren:

a)  Wettkampfleiter

b)  Spielleiter SVR

c)  Schiedsgericht SVR

B: bei folgenden Turnieren:

- Blitz-Einzelmeisterschaft

- Blitz-Mannschaftsmeisterschaft

- Schnellschach-Einzelmeisterschaft

- Hauptturnier

entscheidet über Proteste der vom Spielleiter SVR benannte Turnierleiter endgültig. Ein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung ist nicht gegeben.

Der Turnierleiter hat seine Entscheidung mündlich zu verkünden und zu begründen. Seine Rechte beschränken sich auf Verweis, Verwarnung und Verlusterklärung von Partien.

Spielleiter SVR oder Schiedsgericht können im Rahmen von Protestverfahren einzelne Spiele, Mannschaftskämpfe oder einzelne Partien eines Mannschaftskampfes wiederholen lassen, soweit dies für den ordnungs- und regelgemäßen Ablauf der jeweiligen Meisterschaft notwendig ist.

 

5.      Für Proteste ist vorab eine Gebühr zu entrichten, und zwar:

          - Protest beim Spielleiter SVR                Euro   25,00

          - Protest beim Schiedsgericht SVR        Euro 100,00

Wird dem Protest entsprochen, wird die Gebühr erstattet. Wird dem Protest nicht entsprochen, verfällt die Gebühr zugunsten des SVR. Außerdem hat der Protestführer für Proteste beim Schiedsgericht SVR auch die Verfahrenskosten zu tragen. Das Schiedsgericht kann ggf. auf die Erstattung der Verfahrenskosten verzichten, falls es sich um Klärung eines Falles von allgemeinem Interesse handelt.

 

6.      Proteste bei allen außer den unter Art. XII.4.B genannten Turnieren sind spätestens innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Zugang einer Entscheidung schriftlich mit Begründung einzulegen. Der Spielleiter SVR kann hierzu ggf. einen Termin setzen (Datum des Poststempels). Bei den unter Art. XII.4.B genannten Turnieren sind Proteste bis zum Beginn der nächsten Runde einzureichen.

 

7.      Proteste sind innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang des schriftlichen Protest zu entscheiden (Ausnahme Schiedsgericht). Bei Protesten, die für Auf- oder Abstieg entscheidend sind, muss vor Beginn der letzten Runde entschieden werden. Ist dies aus terminlichen Gründen nicht möglich, so gilt die Meisterschaft bis zur endgültigen Entscheidung als nicht abgeschlossen.

 

8.      Nach Abschluss eines Turniers sind Proteste nicht mehr zulässig. Ein Turnier gilt nicht vor Ablauf der Protestfrist als abgeschlossen.

 

9.      Sperren können nur durch den Spielleiter SVR, durch den geschäftsführenden Vorstand SVR oder die Mitgliederversammlung erfolgen. Eine Sperre soll die Dauer eines Jahres nicht überschreiten. Sperren von mehr als einem Jahr Dauer können nur durch die Mitgliederversammlung verhängt werden. Da Einsprüche, Proteste oder Klagen gegen verhängte Sperren keine aufschiebende Wirkung haben, kann der Vorsitzende des Schiedsgerichts bis zur erfolgten Entscheidung des Schiedsgerichts eine vorläufige Ausnahme-Spielgenehmigung erteilen.

 

 


T u r n i e r o r d n u n g

 

Stand: September 1996

 

 

Anhang 1

Anträge auf Freiplätze für MTA, MTB und MAT sind bis zu einem vom Spielleiter

festgesetzten Termin an den Spielleiter zu stellen.

Freiplätze werden nach der Rangfolge der Bewerber vergeben, die wie folgt fest-

gestellt wird:

          a) DWZ-Punkte zum Stand 15.01. d. J.

          b) Bonuspunkte für Teilnahme an den vier vorangegangenen SVR-

              Einzelmeisterschaften, wobei für jede Teilnahme 50 Bonuspunkte

              vergeben werden.

          c) 50 Bonuspunkte für die Bezirkssieger

          d) 100 Bonuspunkte für Absteiger aus Rheinland-Pfalz-Turnieren