Schachverband Rheinland e. V.

 

Materialordnung (MO)

 

des Schachverbandes Rheinland e. V. (SVR)

 

Stand: 09.09.2006

 

Art.  I  Allgemeines

1.

Der SVR stellt für die Durchführung

a) seiner eigenen Veranstaltungen

b) Veranstaltungen seiner Mitgliedsbezirke

c) Veranstaltungen der Schachjugend

d) Veranstaltungen des Schachbundes Rheinland-Pfalz

e) Veranstaltungen der Schachjugend Rheinland/Pfalz

f) Veranstaltungen des Deutschen Schachbundes (nur im Land Rheinland-Pfalz)

g) Veranstaltungen der Deutschen Schachjugend (nur im Land Rheinland-Pfalz)

i) von Jugendveranstaltungen - ohne Startgeld - von Schachorganisationen im Bereich des SVR

bei Bedarf eigene Spielsätze kostenlos zur Verfügung.

 

Sonstiges Material wird grundsätzlich nur für die Durchführung der unter a) und c) bezeichneten Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.

2.

Die Lagerung erfolgt beim Materialwart bzw. an geeigneter Stelle.

3.

Die Verwaltung obliegt dem Materialwart des SVR.

4.

Das SVR-eigene Material kann von den Vereinen des SVR für die Durchführung eigener Veranstaltungen gemietet werden. In diesem Fall ist die vom SVR festgesetzte Benutzungsgebühr zu entrichten (siehe Art. IV.).

 

 

Art.  II  Aufgaben des Materialwartes

1.

Der Materialwart ist für die sachgerechte Lagerung und die Führung einer Materialbestands- und schwundliste verantwortlich. Er legt der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht vor. Der Bericht hat jeweils in Gesamt- und Einzelaufstellung zu enthalten:

- den aktuellen Materialbestand (mengen- und wertmäßig),

- die Materialbeschädigungen,

- den Materialschwund.

2.

Der Materialwart des SVR ist für die Materialausgabe und -rückgabe verantwortlich.

Er führt hierzu eine entsprechende Entleih- und Rücknahmeliste, die von ihm und dem Entleiher gegen zu zeichnen ist. Er kontrolliert bei der Rücknahme die "grobe" Vollständigkeit des Materials. Eine genaue Materialprüfung der Beschaffenheit und Vollständigkeit hat sobald als möglich zu erfolgen. Materialschwund und -beschädigung ist dem Entleiher sofort nach entdecken mitzuteilen und Ersatz nach Art. IV 2. zu fordern.

3.

Rechnungen werden dem Entleiher so bald als möglich vom Materialwarten zugesandt. Eine Kopie der Rechnung hat der Materialwart SVR dem Schatzmeister des SVR zuzusenden.

4.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Preisnachlässe werden keine gewährt.

 

 

Art.  III  Rechte und Pflichten des Entleihers

1.

Der jeweilige Entleiher setzt sich rechtzeitig mit dem Materialwart in Verbindung und stimmt einen Termin für die Abholung ab.

2.

Ausgeliehenes Material ist in Abstimmung mit dem Materialwart SVR umgehend nach der Veranstaltung (in der Regel innerhalb von drei Tagen) zurückzugeben.

3.

Der jeweilige Entleiher ist dem SVR gegenüber für die pflegliche Behandlung verantwortlich. Er achtet insbesondere darauf, dass die SVR-eigenen Spielsätze nicht mit anderen Spielsätzen vermischt werden. Sofern unterschiedliche Garnituren zur Verwendung kommen, so ist auf eine räumliche Trennung der entsprechenden Spieltische zu achten.

 

 

Art.  IV

1.

SVR-Vereine können die SVR-eigenen Spielsätze für ihre Veranstaltungen gegen eine Benutzungsgebühr mieten. Diese Gebühr beträgt z. Zt. Euro 0,50 pro Spielsatz und Turniertag.

2.

Für defektes oder fehlendes Material haftet der Entleiher gegenüber dem SVR bis zum Wiederbeschaffungswert.