Schachverband Rheinland e. V.
Materialordnung (MO)
des Schachverbandes Rheinland e. V. (SVR)
Stand:
09.09.2006
Art. I Allgemeines
|
1. |
Der SVR stellt für die Durchführung a) seiner eigenen Veranstaltungen b) Veranstaltungen seiner
Mitgliedsbezirke c) Veranstaltungen der Schachjugend d) Veranstaltungen des Schachbundes
Rheinland-Pfalz e) Veranstaltungen der Schachjugend
Rheinland/Pfalz f) Veranstaltungen des Deutschen
Schachbundes (nur im Land Rheinland-Pfalz) g) Veranstaltungen der Deutschen
Schachjugend (nur im Land Rheinland-Pfalz) i) von Jugendveranstaltungen - ohne
Startgeld - von Schachorganisationen im Bereich des SVR bei Bedarf eigene Spielsätze
kostenlos zur Verfügung. Sonstiges Material wird grundsätzlich
nur für die Durchführung der unter a) und c) bezeichneten Veranstaltungen zur
Verfügung gestellt. |
|
2. |
Die Lagerung erfolgt beim
Materialwart bzw. an geeigneter Stelle. |
|
3. |
Die Verwaltung obliegt dem
Materialwart des SVR. |
|
4. |
Das SVR-eigene Material kann von den
Vereinen des SVR für die Durchführung eigener Veranstaltungen gemietet
werden. In diesem Fall ist die vom SVR festgesetzte Benutzungsgebühr zu
entrichten (siehe Art. IV.). |
Art. II Aufgaben des Materialwartes
|
1. |
Der Materialwart ist für die
sachgerechte Lagerung und die Führung einer Materialbestands- und
schwundliste verantwortlich. Er legt der Mitgliederversammlung einen
schriftlichen Bericht vor. Der Bericht hat jeweils in Gesamt- und
Einzelaufstellung zu enthalten: - den aktuellen Materialbestand
(mengen- und wertmäßig), - die Materialbeschädigungen, - den Materialschwund. |
|
2. |
Der Materialwart des SVR ist für die
Materialausgabe und -rückgabe verantwortlich. Er führt hierzu eine entsprechende Entleih-
und Rücknahmeliste, die von ihm und dem Entleiher gegen zu zeichnen ist. Er
kontrolliert bei der Rücknahme die "grobe" Vollständigkeit des
Materials. Eine genaue Materialprüfung der Beschaffenheit und Vollständigkeit
hat sobald als möglich zu erfolgen. Materialschwund und -beschädigung ist dem
Entleiher sofort nach entdecken mitzuteilen und Ersatz nach Art. IV 2. zu
fordern. |
|
3. |
Rechnungen werden dem Entleiher so
bald als möglich vom Materialwarten zugesandt. Eine Kopie der Rechnung hat
der Materialwart SVR dem Schatzmeister des SVR zuzusenden. |
|
4. |
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage
nach Rechnungsdatum. Preisnachlässe werden keine gewährt. |
Art. III Rechte und Pflichten des Entleihers
|
1. |
Der jeweilige Entleiher setzt sich rechtzeitig
mit dem Materialwart in Verbindung und stimmt einen Termin für die Abholung
ab. |
|
2. |
Ausgeliehenes Material ist in
Abstimmung mit dem Materialwart SVR umgehend nach der Veranstaltung (in der
Regel innerhalb von drei Tagen) zurückzugeben. |
|
3. |
Der jeweilige Entleiher ist dem SVR
gegenüber für die pflegliche Behandlung verantwortlich. Er achtet
insbesondere darauf, dass die SVR-eigenen Spielsätze nicht mit anderen
Spielsätzen vermischt werden. Sofern unterschiedliche Garnituren zur
Verwendung kommen, so ist auf eine räumliche Trennung der entsprechenden
Spieltische zu achten. |
Art. IV
|
1. |
SVR-Vereine können die SVR-eigenen
Spielsätze für ihre Veranstaltungen gegen eine Benutzungsgebühr mieten. Diese
Gebühr beträgt z. Zt. Euro 0,50 pro Spielsatz und Turniertag. |
|
2. |
Für defektes oder fehlendes Material
haftet der Entleiher gegenüber dem SVR bis zum Wiederbeschaffungswert. |