Schachverband Rheinland e. V.

 

Vorgabe für die Förderung des Schachsports

 

                        Stand: 01.01.2002

 

 

 

Der SVR fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel den Vereinssport. Darüber hinaus steht der SVR zur Beratung in allgemeiner und fachtechnischer Hinsicht zur Verfügung.

 

I. Zuschußberechtigte

Zuschüsse gewährt der SVR an Schachvereine und Einzelspieler im Bereich des SVR.

 

II. Umfang der Förderung des Vereinssports

1.      Der Vereinssport wird gefördert durch

          a) Zuschüsse für die Anschaffung von Spielmaterial.

          b) Zuschüsse zu den im sportlichen Wettbewerb gemeldeten Mannschaften und

              Einzelspieler (innen) im SVR, die sich für die Teilnahme an den Deutschen

              Meisterschaften oder internationalen Meisterschaften qualifiziert haben.

          c) Zuschüsse für besondere Leistungen von Vereinen.

      

III. Voraussetzungen

Für die finanzielle Förderung des Vereinssports gelten folgende Voraussetzungen:

1.      Der Zuschußempfänger soll im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit vorrangig zur

              Finanzierung beitragen und wirtschaftlich in der Lage sein, auf Dauer die absehbaren

              Folgekosten zu tragen. Der Beitrag zur Finanzierung kann auch durch Eigenleistungen

              abgegolten werden.

2.      Der SVR, vertreten durch den Schatzmeister, hat das Recht, die Kassenbücher des

              jeweiligen Vereins einzusehen.

3.      Der Verein muß für Senioren, Jugendliche und Schüler einen Mindestbeitrag erheben.

          Dieser entspricht dem Mindestbeitrag, der vom Sportbund Rheinland für seine Mit-

          glieder festgesetzt wird.

 

IV. Allgemeine Bestimmungen

1.      Der Antrag auf Bezuschussung muß vor dem Eintritt der Maßnahme erfolgen.

2.      Der Antrag ist zusammen mit einem Kostenvoranschlag sowie einem

           Finanzierungsplan dem Schatzmeister des SVR vorzulegen. (siehe Muster als Anlage)

3.      Eine Bezuschussung für Spielmaterial erfolgt nur, wenn das Spielmaterial in das

          Eigentum des Vereins übergeht. Der tatsächliche Erwerb des Spielmaterials ist durch

          Vorlage von quittierten Rechnungen beim Schatzmeister nachzuweisen.

4.      Die Entscheidung über die Bewilligung der vorliegenden Anträge erfolgt nach

          Ende des Geschäftsjahres durch den geschäftsführenden Vorstand SVR. Die

Höhe der jeweiligen Bezuschußung richtet sich nach der Anzahl der vorliegen-

den Anträge unter Berücksichtigung der im Haushaltsplan festgesetzten Mittel.

 

V. Höhe der Förderung

1.      Für den Erwerb von Spielmaterial (Figuren, Bretter, Uhren) nach II 1. a) bzw. für

     die Förderung nach II. 1. b) und II. 1. c) wird ein Zuschuß in Höhe von maximal 15%

     der zuschußfähigen Kosten, höchstens jedoch Euro 50,00 gewährt.

 

    2.  Bei Vereinsneugründungen wird dem neuen Verein pauschal ein Zuschuß von Euro

     80,-- gewährt.

 

VI. Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht.

 

VII. Schlußbestimmungen

Förderung des Schachsports im Schachverband Rheinland (SVR) laut Beschluß der Vorstandssitzung des SVR vom 06.12.1980 in Mayen und Zustimmung der MV des SVR in 1981 in Bad Kreuznach. Geändert vom Gesamtvorstand des SVR am 07.11.1987 in Polch Die nun gültige Fassung wurde auf der Gesamtvorstandssitzung des SVR am 07.08.1999 in Grafschaft festgelegt und von der MV des SVR am 11.09.1999 in Hennweiler beschlosssen und von der MV des SVR am  08.09.2001 geändert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Muster für Finanzierungsplan

 

 

Name des Vereins/Name des Einzelspielers                                         Datum

 

 

An den Schatzmeister des SVR

 

 

Finanzierungsplan (Beispiel)

 

 

Wie Sie aus der folgenden Aufstellung ersehen können beantragen wir einen Zuschuß für

folgendes :

 

O a.) Kauf von Spielmaterial

O b.) Turnierteilnahme (bitte näher erläutern, u. a. welches Turnier, Termin)

                  ____________________________________________________________________

          ____________________________________________________________________

O c.) besonderes (bitte näher erläutern):

             ____________________________________________________________________

          ____________________________________________________________________

 

Ein Kostenvoranschlag bzw. eine Kostenkalkulation liegen als Anlage bei.

 

Finanzierungsplan

Die Gesamtkosten belaufen sich auf Euro 300,--

Diese Euro 300,-- sollen wie folgt finanziert werden:

 

1) Eigenmittel            50%          Euro 150,--

2) Zuschuß SVR                  15%  Euro   45,--

3) Zuschuß der Stadt          20%  Euro   60,--

4) Zuschuß eines Sponsors         15%  Euro   45,--

Summe          100%          Euro 300,--