Schachverband
Rheinland e. V.
Vorgabe für die Förderung des Schachsports
Stand: 01.01.2002
Der SVR fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel den Vereinssport. Darüber hinaus steht der SVR zur Beratung in allgemeiner und fachtechnischer Hinsicht zur Verfügung.
I. Zuschußberechtigte
Zuschüsse gewährt der SVR an Schachvereine und Einzelspieler im Bereich des SVR.
II. Umfang der Förderung des Vereinssports
1. Der Vereinssport wird gefördert durch
a) Zuschüsse für die Anschaffung von Spielmaterial.
b)
Zuschüsse zu den im sportlichen Wettbewerb gemeldeten Mannschaften und
Einzelspieler (innen) im SVR, die sich für
die Teilnahme an den Deutschen
Meisterschaften oder internationalen Meisterschaften qualifiziert haben.
c)
Zuschüsse für besondere Leistungen von Vereinen.
III. Voraussetzungen
Für die finanzielle Förderung des Vereinssports gelten folgende Voraussetzungen:
1. Der Zuschußempfänger soll im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit vorrangig zur
Finanzierung beitragen und wirtschaftlich in der Lage sein, auf Dauer die absehbaren
Folgekosten zu tragen. Der Beitrag zur Finanzierung kann auch durch Eigenleistungen
abgegolten werden.
2. Der SVR, vertreten durch den Schatzmeister, hat das Recht, die Kassenbücher des
jeweiligen Vereins einzusehen.
3. Der Verein muß für Senioren, Jugendliche und Schüler einen Mindestbeitrag erheben.
Dieser entspricht dem Mindestbeitrag, der vom Sportbund Rheinland für seine Mit-
glieder festgesetzt wird.
IV. Allgemeine Bestimmungen
1. Der Antrag auf Bezuschussung muß vor dem
Eintritt der Maßnahme erfolgen.
2. Der Antrag ist zusammen mit einem Kostenvoranschlag sowie einem
Finanzierungsplan dem Schatzmeister des SVR vorzulegen. (siehe Muster als Anlage)
3. Eine Bezuschussung für Spielmaterial erfolgt nur, wenn das Spielmaterial in das
Eigentum des Vereins übergeht. Der tatsächliche Erwerb des Spielmaterials ist durch
Vorlage von quittierten Rechnungen beim Schatzmeister nachzuweisen.
4. Die Entscheidung über die Bewilligung der
vorliegenden Anträge erfolgt nach
Ende des Geschäftsjahres durch den
geschäftsführenden Vorstand SVR. Die
Höhe der jeweiligen Bezuschußung richtet sich nach der Anzahl der
vorliegen-
den Anträge unter Berücksichtigung der im Haushaltsplan festgesetzten
Mittel.
V. Höhe der Förderung
1. Für
den Erwerb von Spielmaterial (Figuren, Bretter, Uhren) nach II 1. a) bzw. für
die Förderung nach II. 1. b) und II. 1. c) wird ein Zuschuß in Höhe von maximal 15%
der zuschußfähigen Kosten, höchstens jedoch Euro 50,00 gewährt.
2. Bei Vereinsneugründungen wird dem neuen Verein pauschal ein Zuschuß von Euro
80,-- gewährt.
VI. Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht.
VII. Schlußbestimmungen
Förderung des Schachsports im Schachverband Rheinland (SVR) laut Beschluß der Vorstandssitzung des SVR vom 06.12.1980 in Mayen und Zustimmung der MV des SVR in 1981 in Bad Kreuznach. Geändert vom Gesamtvorstand des SVR am 07.11.1987 in Polch Die nun gültige Fassung wurde auf der Gesamtvorstandssitzung des SVR am 07.08.1999 in Grafschaft festgelegt und von der MV des SVR am 11.09.1999 in Hennweiler beschlosssen und von der MV des SVR am 08.09.2001 geändert.
Muster
für Finanzierungsplan
Name des Vereins/Name des Einzelspielers Datum
An den Schatzmeister des SVR
Finanzierungsplan (Beispiel)
Wie Sie aus der folgenden Aufstellung ersehen können beantragen wir einen Zuschuß für
folgendes :
O a.) Kauf von Spielmaterial
O b.) Turnierteilnahme (bitte näher erläutern, u. a. welches Turnier, Termin)
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O c.) besonderes (bitte näher erläutern):
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Ein Kostenvoranschlag bzw. eine Kostenkalkulation liegen als Anlage bei.
Finanzierungsplan
Die Gesamtkosten belaufen sich auf Euro 300,--
Diese Euro 300,-- sollen wie folgt finanziert werden:
1) Eigenmittel 50% Euro 150,--
2) Zuschuß SVR 15% Euro 45,--
3) Zuschuß der Stadt 20% Euro 60,--
4)
Zuschuß eines Sponsors 15% Euro 45,--
Summe 100% Euro 300,--