Der Spielerpass, das unbekannte Wesen.
Wie können Sie in wenigen Tagen mehr zu Spielerpässen, Beantragung, etc. erfahren.
Zuständig für die Spielgenehmigungen (früher Spielerpass) ist der Referent für Datenverarbeitung.
Jedoch sollen Spieler sich über ihren Verein an denjenigen wenden, der die Spielgenehmigungen in ihrem Bezirk regelt.
Der Bezirk wendet sich dann normalerweise an den SVR-Referent für Datenverarbeitung und dieser gibt die Daten dann weiter
an den SBRP welcher die Daten dann weiter an den DSB gibt, wo sie zentral verwaltet werden.
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